Informationen zur Teilnahme am freiwilligen Betriebspraktikum

Für unsere Schüler liegt die Berufswelt noch in weiter Ferne. Viele haben zwar oftmals Vorstellungen davon, was sie später einmal werden möchten, doch wie genau der Arbeitsalltag in dem jeweiligen Berufsfeld aussieht, wissen sie nicht. Mit der beruflichen Orientierung kann daher gar nicht früh genug begonnen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir den Schülern der neunten und zehnten Klassen in einen oder mehrere Betriebe „hineinzuschnuppern“ und Praktika zu absolvieren.

Im Gegensatz zu den Hauptschülern, die eine betriebliche Orientierung während der Schulzeit erhalten, ist das Betriebspraktikum der Realschüler freiwillig und nur auf die Ferienzeiten begrenzt. Die freiwillige Durchführung eines Praktikums zeugt jedoch von besonderem Engagement und der Eigeninitiative des Schülers/der Schülerin.

Ziel des Betriebspraktikums

Ziel des Betriebspraktikums ist es, den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit zu verschaffen, vor einer Berufsentscheidung

  • eigene Erfahrungen durch praktisches Tätigwerden und gezieltes Beobachten am Arbeitsplatz zu sammeln.
  • berufliche Anforderungen hinsichtlich bestimmter Berufsfelder bzw. Berufe am Arbeitsplatz zu erleben.
  • eigene berufliche Vorstellungen, Wünsche und Voraussetzungen soweit wie möglich durch eine Tätigkeit unter den Bedingungen der betrieblichen und beruflichen Praxis erleben und überprüfen zu können.

Verhaltensregeln für das Praktikum

Damit das Praktikum ein voller Erfolg wird, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Sollte während der Zeit des Praktikums aus irgendeinem Grund die Teilnahme nicht mehr möglich sein (z. B. Krankheit), so ist der Betrieb zuverlässig und umgehend telefonisch zu benachrichtigen.
  • Achte während des Praktikums auf Pünktlichkeit!
  • Sei höflich, freundlich und hilfsbereit!
  • Führe Anweisungen und Aufträge gewissenhaft aus!
  • Beobachte und frage!
  • Beachte die Betriebsordnung und sonstige Vorschriften!
  • Denke daran, dass du in zweckmäßiger Kleidung erscheinst! Frage gegebenenfalls im Betrieb an, ob Arbeitskleidung benötigt wird.
  • Führe ein Arbeitsheft bzw. ein Tagebuch, damit du deine Erfahrungen und Beobachtungen auch festhältst und überdenkst.

Versicherung während des freiwilligen Betriebspraktikums

Beim freiwilligen Betriebspraktikum während der Ferien handelt es sich um keine schulische Veranstaltung. Aus diesem Grund ist es erforderlich, für die Zeit des Praktikums eigens eine Haftpflichtversicherung für personen-, sach- und vermögensbezogene Schäden sowie eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Schülerinnen und Schüler der Realschule Roding haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Gruppenhaftpflicht- und Unfallversicherung bei der Bayerischen Versicherungskammer über die Schule abzuschließen. Sollte Ihre eigene Haftpflichtversicherung das Betriebspraktikum Ihres Kindes abdecken, können Sie selbstverständlich auf die Versicherung über die Schule verzichten.

Wer kann über die Schule versichert werden?

Alle Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Praktikums das 15. Lebensjahr vollendet haben, können eine Versicherung über die Schule abschließen.

Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Betriebspraktikums das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können aus folgenden Gründen nicht über die Schule versichert werden:

Aufgrund von Änderungen im Jugendarbeitsschutz und damit verbundenen Sanktionen gegen zuwiderhandelnde Unternehmen lehnen mittlerweile viele Praktikumsbetriebe ein Praktikum für unter 15 Jährige ab. Der Grund: Wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist ein Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Dies trifft in diesem Fall auf Ihr Kind zu. Für diese Zielgruppe besteht laut JArbSchG und Gewerbeaufsichtsamt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Deshalb ist die Beschäftigung Ihres Kindes – auch im Rahmen des von Ihnen selbst organisierten freiwilligen Betriebspraktikums während der Ferien – unzulässig.

Sollte Ihr Kind noch nicht 15 Jahre alt sein und dennoch eine Praktikumszusage erhalten, müssten Sie sich bitte privat um eine Versicherung kümmern.

Welche Punkte sind bei der Versicherung über die Schule zu beachten?

  • Für jedes Praktikum muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, welches baldmöglichst bei Frau Borkenstein abgegeben werden muss. Geschieht dies nicht bis spätestens Freitag in der vorletzten Schulwoche, kann Ihr Kind der Versicherung nicht mehr gemeldet werden.
  • Die Meldeblätter für das Praktikum sind bei Frau Borkenstein erhältlich oder können von der Schulhomepage downgeloadet werden.
  • Der Versicherungsschutz Ihres Kindes hält 14 Praktikumstage an und kostet 3,20 €. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihr Kind erst nach Aufforderung im Sekretariat bezahlen.
  • Die 14 Versicherungstage können innerhalb eines Schuljahrs für mehrere Praktika in unterschiedlichen Betrieben verwendet werden. Hier ist zu beachten, dass das Schuljahr mit den Sommerferien beginnt und am letzten Schultag endet. Es ist wichtig, dass für jedes Praktikum erneut ein Anmeldeformular ausgefüllt wird, damit überprüft werden kann, ob der Schüler/die Schülerin noch versichert ist oder neu versichert werden muss.
  • Für jedes abgegebene Anmeldeformular wird Ihrem Kind eine Versicherungsbestätigung ausgehändigt, die bei Bedarf dem Praktikumsbetrieb vorgelegt werden kann. Ihr Kind ist wirklich erst dann versichert, wenn es eine solche Bescheinigung erhalten hat.

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich mit Frau Borkenstein in Verbindung setzen.

Formular

Das Formular zur Anmeldung eines Praktikums finden sie unter Service - Download.

Konrad-Adenauer-Schule

Staatliche Realschule Roding

Mozartstraße 5, 93426 Roding

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