Informationen zur Teilnahme am freiwilligen Betriebspraktikum
Für unsere Schüler liegt die Berufswelt nicht mehr in allzu weiter Ferne. Viele haben zwar oftmals Vorstellungen davon, was sie später einmal werden möchten, doch wie genau der Arbeitsalltag in dem jeweiligen Berufsfeld aussieht, wissen sie nicht. Aus diesem Grund empfehlen wir den Schülerinnen und Schülern der neunten und zehnten Klassen in einen oder in mehrere Betriebe „hineinzuschnuppern“ und Praktika zu absolvieren. Im Gegensatz zu den Mittelschülern, die eine betriebliche Orientierung während der Schulzeit erhalten, ist das Betriebspraktikum der Realschüler freiwillig und nur auf die Ferienzeiten begrenzt.
Da es sich bei einem solchen Praktikum um keine schulische Veranstaltung handelt, ist dieses nicht vom Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII erfasst.
Laut KMS vom 10.10.2006 Nr.III.4-5 S 4305.17-6.84 862 wird den Schülerinnen und Schülern daher nachdrücklich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für sach-, personen- und vermögensbezogene Schäden, welche sie in den Betrieben verursachen können, empfohlen.
Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind versichern können:
- Ihre Haftpflichtversicherung deckt die Betriebspraktika Ihres Kindes ohnehin ab.
- Sie versichern die Praktika Ihres Kindes individuell über Ihre eigene Haftpflichtversicherung.
- Sie schließen eine Haftpflichtversicherung für individuelle Betriebspraktika über die Versicherungskammer Bayern ab.
- Sie schließen eine entsprechende Haftpflichtversicherung über die Schule ab.
Punkte, die bei der Versicherung über die Schule zu beachten sind:
- Nur Schülerinnen und Schüler, die zu Versicherungsbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben, können eine Versicherung über die Schule abschließen, denn
„Aufgrund von Änderungen im Jugendarbeitsschutz und damit verbundenen Sanktionen gegen zuwiderhandelnde Unternehmen lehnen mittlerweile viele Praktikumsbetriebe ein Praktikum für unter 15 Jährige ab. Der Grund: Wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist ein Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Dies trifft in diesem Fall auf Ihr Kind zu. Für diese Zielgruppe besteht laut JArbSchG und Gewerbeaufsichtsamt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Deshalb ist die Beschäftigung Ihres Kindes – auch im Rahmen des von Ihnen selbst organisierten freiwilligen Betriebspraktikums während der Ferien – unzulässig.“
Sollte Ihr Kind noch nicht 15 Jahre alt sein und dennoch eine Praktikumszusage erhalten, müssten Sie bitte eine der anderen Versicherungsmöglichkeiten wählen.
- Die Haftpflichtversicherung über die Schule wird einmalig zu Beginn des Schuljahres abgeschlossen. Sie kostet 5,80 Euro und sichert alle schulischen Betriebspraktika während des aktuellen Schuljahres (einschließlich der Sommerferien) ab.
- Wenn Sie für Ihr Kind eine solche Versicherung wünschen, bitten wir Sie, den entsprechenden Antrag am Schuljahresanfang auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben bei Frau Borkenstein abzugeben. Während des Schuljahres können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
- Nach Abschluss der Versicherung wird jedem Schüler/ jeder Schülerin eine Versicherungsbestätigung ausgehändigt, die in den Praktikumsbetrieben vorgezeigt werden kann.
Kontakt
Bei Fragen können Sie sich mit Frau Borkenstein in Verbindung setzen.
Formular
Das Formular zur Anmeldung eines Praktikums finden sie unter Service - Download.