In Art. 56 Abs. 5 BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) ist im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von Schülern geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände digitale Speichermedien wie MP3-Player ausgeschaltet sein müssen, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen.
Eine Sonderreglung gilt ab dem Schuljahr 2018/19 bezüglich der Nutzung von Mobiltelefonen. Unsere Schule ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für den Schulversuch „Private Handynutzung an Schulen" ausgewählt worden. Die Grundlagen für den Gebrauch von Handys auf dem Schulgelände bilden für die nächsten zwei Schuljahre gesonderte, von Schülern und Lehrern erarbeitete Vereinbarungen. Diese sind für alle Beteiligten verbindlich, werden regelmäßig evaluiert und, wenn notwendig, modifiziert. Sollte der Verdacht bestehen, dass sich auf dem Schülerhandy Gewaltvideos oder sonstige unerlaubte Dateien (z. B. Musiktitel, die auf dem Index stehen) befinden, so wird die Polizei verständigt.